AGB Gasthaus Adler
Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasthaus Adler gelten als akzeptiert, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Gasthaus Adler schriftlich bestätigt werden.
Angebote des Gasthaus Adlers
Das Gasthaus Adler verkauft alle Dienstleistungen und Produkte eines Gastrobetriebes an Kunden, welche zu Besuch kommen. Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle mit dem Angebot abgegebenen bleiben Eigentum des Gasthaus Adlers. Angaben, welche vom Lieferanten als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, per Fax oder E-Mail erklärt. Das Gasthaus Adler bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail.
Termine und Vereinbarungen
Das Gasthaus Adler verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Gasthaus Adlers liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Das Gasthaus Adler, wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren, Allfälliger Schadenersatz wird nach den Grundsätzen im Gastgewerbe berechnet.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Partien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen. Die Kunde ist verpflichtet, im Normalfall bar oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Bezahlung per Rechnung muss vorher einvernehmlich mit dem Gasthaus Adler abgemacht werden.
Alle Kosten werden ohne Abzug fällig. Das Gasthaus Adler ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist das Gasthaus Adler berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
Das Gasthaus Adler verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt die Leistungen in einer guten Qualität. Es verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der Produkte. Bei Mängeln an den erbrachten Leistungen gelten die Grundsätze des Gastgewerbes.
Vermietung Bankettraum
Die Reservierung von Banketträumlichkeiten wird mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Gasthaus Adlers bindend. Gebuchte Räume stehen dem Kunden nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume oder ein längerer Aufenthalt der Räume, benötigt eine vorherige Genehmigung des Gasthaus Adlers.
Das Gasthaus Adler erwartet vom Veranstalter die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) spätestens 24 Stunden vor dem Anlass. Wird bis um 9:00 Uhr am Veranstaltungstag die Personenzahl nochmals reduziert, werden für die abgesagten Personen 20% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Gibt es beim Anlass selbst noch eine Abweichung, wird die Garantiezahl verrechnet.
Tritt der Veranstalter vor dem Anlasstermin zurück, behält das Gasthaus Adler Recht auf Zahlung der Miete, entsprechend dem Zeitpunkt der Absagen bis 40 Tage vor Veranstaltungstermin Miete entfällt
Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet: vereinbarte Leistung mal vorgesehene Personenzahl. Sollte die Möglichkeit der Weitervermietung der gebuchten Räumlichkeiten bestehen, entfällt der oben berechnete Betrag. Vereinbarte Sonderleistungen wie Dekorationen und Unterhaltung etc., die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Abbrennen von Feuerwerken oder unnötigen Lärmemissionen auf dem Areal des Gasthaus Alder sind verboten. Hat das Gasthaus Adler Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf vom Gasthaus Adler zu gefährden droht, so ist das Gasthaus Adler berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.
Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Das Gasthaus Adler kann für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen. Für alle Beschädigungen oder grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Hilfsmittel ist der Veranstalter haftbar.
Speisen und Getränke sind vom Gasthaus Adler zu beziehen.
Das Gasthaus Adler lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialen ab.
Technische Einrichtungen
Soweit das Gasthaus Adler für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Gasthaus Adler im Namen, in Vollmacht, und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe. Er stellt das Gasthaus Adler von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eignen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Gasthaus Adlers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gasthaus Adlers gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Gasthaus Adler diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Gasthaus Adler pauschal erfassen und berechnen. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Gasthaus Adlers berechtigt, eigene das Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür dann das Gasthaus Adler deine Anschlussgebühr verlangen.
Störungen an vom Gasthaus Adler zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das Entfernen, darf das Gasthaus Adler die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Gasthaus Adler für die Dauer des Verbleibs Raummiete in Höhe von dementsprechende raumes zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gasthaus Adler der eines höheren Schadens vorbehalten.
Allgemein
Anwendbares Recht und Gerichtsstand Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Kanton Luzern
Gasthaus Adler
Gerliswilstrasse 78
6020 Emmenbrücke
041 281 45 45
info@gasthausadler.ch
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